Behördenschreiben

Gesetzliche Grundlagen verstehen, anwenden und seine Rechte durchsetzen

Workshop Behördenschreiben

Nachdem wir verstanden haben, dass lebend erklärte Menschen keine PERSONEN sind und unser Rechtskreis Vorrang vor allen anderen Rechtskreisen hat, nutzen wir die Möglichkeit den sogenannten Behörden und anderen Unternehmen auf Augenhöhe gegenüberzutreten, die uns zustehenden Rechte entsprechend einzufordern und unsere Position klar und unmissverständlich darzulegen. Uns steht jedoch auch jederzeit das Recht zu, unsere PERSON zu nutzen, da wir die Begünstigten sind und dafür bereits bezahlt haben.
Common Law / Lex Naturalis

Auf der Grundlage des Naturrechts müssen wir uns gegenüber der Öffentlichkeit nur bei Raub (auch die Verursachung von materiellen Schäden, etc.), Zufügen von physischen Schäden (bis zur Tötung) und Vergewaltigung (geistig, körperlich, seelisch, etc.) verantworten. Wenn jedoch bei einer sog. „Verkehrsübertretung“ (weil ich z.B. ein paar km/h zu schnell gefahren bin) kein Schaden angerichtet wurde, haben wir auch keine direkte Verantwortung zu übernehmen – das ist nur eines von vielen Beispielen.

Nebst den sogenannten Regierungen (handelsrechtliche Gebietsverwaltungen) sind unter Anderem auch die meisten Polizeiorganisationen, Staatsanwaltschaften, Gerichte, usw. im internationalen Firmenregister (DUNS/UPIK) verzeichnet. Deshalb handelt es sich bei den Handlungen der Bediensteten dieser Organisationen gegenüber Dritten (uns) um Aktivitäten im Handels- und/oder Seerecht ohne jegliche, hoheitlichen Befugnisse (auch wenn dies behauptet wird). Z.B. jeder Polizist handelt ausschliesslich als Privatperson in der vollen, unlimitierten Privathaftung für seine Leistungen uns gegenüber. Eine Ordnungsbusse ist dann als Angebot zu betrachten, das wir ablehnen können, auch wenn die Verantwortlichen des entsprechenden Unternehmens alles daran setzen werden, uns grösstmögliche Willkür zuteil werden zu lassen, uns zu nötigen und zu drohen oder gar Schlimmeres. Der Prinzipal (meistens CEO) eines Unternehmens trägt grundsätzlich die volle Haftung für alle Leistungen seiner Organisation. Handelsrechtlich organisierte Unternehmen haben uns gegenüber keine Forderungen geltend zu machen, welche nicht auf den für uns gültigen, gesetzlichen Grundlagen beruhen.

 

Weltpostverein (UPU) / Haftpflicht bei Handelsvorgängen

Da sämtliche, handelsrechtlichen Vorgänge versichert sein müssen, übernimmt der Weltpostverein (UPU) seit 1874 die Hoheit über alle handelsrechtlichen Vorgänge gemäss ihren Verträgen die es mit jedem ‹Land› hat. Ein Land das die Verträge der UPU nicht ratifiziert hat, kann nur unversichert am Handel teilnehmen und das birgt für die Betroffenen immense Risiken. Jedes Unternehmen benötigt daher eine Betriebshaftpflichtversicherung – auch ‹Staat› und ‹Polizei›. Bei den allermeisten Schreiben, Rechnungen, Bussen, Vorladungen, Verfügungen, etc. die wir erhalten, kann heute einwandfrei Postbetrug festgestellt werden – unter Anderem erkennbar daran, dass keine UPU-lizensierten, echten Briefmarken mehr verwendet werden, der Briefumschlag über ein Sichtfenster verfügt oder die uns zugestellten Dokumente nicht rechtsgültig oder gar nicht unterzeichnet sind. Solche Postsendungen sind handelsrechtlich beim Weltpostverein (UPU) nicht versichert und gelten als „nicht zugestellt“ und die Haftung liegt beim Absender. Bei entsprechenden Forderungen liegt somit kein ordentliche, kaufmännische Rechnung vor und das ist ungesetzlich, resp. handelt es sich hierbei schlicht um Betrug.

Internal Revenue Service (IRS)

Jede Ordnungsbusse, jede Verfügung, jeder Strafbefehl usw. weist eine Geschäfts-, Fall- oder Vorgangsnummer auf. Dies entspricht einer Kontoeröffnung (zur Belastung unseres Kollaterals) auf den Namen der von uns repräsentierten Person, die beim Internal Revenue Service (IRS) angemeldet werden muss. Der entsprechende Aussteller der Rechnung muss uns eine IRS-Kontoeröffnungsbestätigung vorlegen können und wir werden sie dazu auffordern. Geschieht dies nicht, besteht der begründete Verdacht auf Betrug, Wertpapierbetrug, Deckung des Wertpapierbetrugs, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und möglicherweise auch Identitätsdiebstahl der von uns respräsentierten Person.

Ziel des Workshops

Im Workshop Behördenschreiben lernen wir, diese Angebote zu beantworten oder fordern (Augenhöhe) die Verantwortlichen auf, die Einleitung des Korrekturprozesses zu bestätigen und machen sie auf ihre daraus erwachsende persönliche Ausgleichspflicht/Haftung aufmerksam. Wenn entsprechende Schreiben unsererseits drei mal zugestellt (internationales Tacit Agreement) und nicht beantwortet wird, gilt der Inhalt als unwidersprochen, resp. stillschweigend akzeptiert, das heisst auch unsere Allgemeinen Handelsbedingungen (AHB) wurden vom Empfänger vollumfänglich akzeptiert. Gleichzeitig werden mit der Nicht-Beantwortung UPU-Verträge verletzt, was gemeldet werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt (nicht in diesem Workshop) lernen wir auch, nicht angemeldete IRS-Konti direkt in den USA zu melden (z.B. basiert die Rekordbusse über gut 5 Mia. vom Februar 2019, welche die UBS von ‹Frankreich› erhalten hat, auf eine solchen IRS-Meldung für nicht angemeldete Konti, wobei die Meldung mit 5 Mio. Provision vergütet worden sei). Nach einer erfolgten Meldung bei UPU (und IRS) sind die internen Prozesse dieser Organisationen nicht öffentlich, jedoch hat es sich bereits mehrmals bestätigt, dass nach entsprechender Aufforderung sämtliche Bemühungen, uns zu belästigen, eingestellt, resp. intern abgeschrieben werden und Ruhe einkehrt. Der Workshop Behördenschreiben befähigt uns, unsere gesetzlichen Grundlagen zu verstehen, anzuwenden und entsprechend zu eskalieren, wie auch die Verursacher in die volle, unlimitierte Privathaftung zu überführen, womit sie uns gegenüber zu Schuldnern werden.

Da die Workshop-Teilnehmer lernen, selbst solche Antwortschreiben zu erstellen und werden sie gebeten, aktuelle Beispiele aus dem eigenen Leben mitzubringen. Hierzu ist auch ein Notebook notwendig auf welchem die entsprechenden Schreiben direkt erstellt, angepasst und überprüft werden können.

Damit genügend Zeit für individuelle Fragen vorhanden ist, wird die Teilnahmerzahl pro Workshop auf zehn Menschen limitiert.

Wann?

 

 

 

 

 

Ausgleich

sFr. 350.- oder Feinsilber (Anzahl Unzen entsprechend sFr. 300.-, je nach Kurs.  Die genaue Anzahl wird im Bestätigungsmail angegeben)

Voraussetzungen

Grundkurs Lebenderklärung 

Zwingend Lebenderklärung der CLA vor Ort vorweisen!              

Anmeldung

Gib bitte an für welchen Kurs du dich anmeldest. Danke!